Antigenschnelltest oder PCR-Test nur noch 24 Stunden gültig!

Die CoronaSchutzverordnung ist gestern mit Auswirkungen auf den Sportbetrieb in Innenräumen geändert worden. Demnach sind die ausgestellten Bescheinigungen über negative Testnachweise (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) nur noch 24 Stunden lang „gültig“ (bisher 48 Stunden). Für geimpfe oder genesene Teilnehmer ändert sich nichts.

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