Im Sport ab dem 10. März noch mit 3G-Regel!
Seit dem 10. März 2022 gilt die neuen CoronaSchV. Wichtigste Änderung für den Sport ist die Anwendung der 3G-Regel, d.h. alle Teilnehmer müssen geimpft oder genesen oder getestet sein. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen. Schülerinnen und…