Kinder- und Jugendschutz

Schutzkonzept zur Prävention sexueller und interpersoneller Gewalt im Sport

1. Einleitung und Selbstverständnis

Die Burscheider TG (BTG) verpflichtet sich, ein sicheres, respektvolles und gewaltfreies Umfeld für alle Mitglieder zu schaffen. Besonderer Schutz gilt Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen. Der Verein übernimmt Verantwortung für die Prävention, Früherkennung und angemessene Intervention bei jeglicher Form von sexueller, körperlicher, psychischer oder verbaler Gewalt sowie bei Machtmissbrauch und Diskriminierung. Dieses Schutzkonzept bildet die verbindliche Grundlage für das Handeln aller im Verein tätigen Personen.

2. Geltungsbereich

Dieses Schutzkonzept gilt für alle Mitglieder des Vereins, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Funktion. Es umfasst insbesondere Trainerinnen und Trainer, Übungsleitende, Betreuende, Vorstandsmitglieder, Ehrenamtliche, Honorarkräfte, externe Dienstleister sowie Eltern und Erziehungsberechtigte, sofern sie im Vereinskontext tätig sind oder daran teilnehmen.

3. Risikoanalyse

Die BTG hat typische Risikobereiche identifiziert, in denen es zu Grenzverletzungen oder Gewalt kommen kann. Dazu zählen insbesondere Umkleiden, Duschen, Vereinsfahrten, Trainingslager, Übernachtungen, Einzeltrainings sowie die digitale Kommunikation über Messenger-Dienste und soziale Medien. Ein besonderes Risiko besteht durch bestehende Machtgefälle zwischen Trainerinnen und Trainern und den betreuten Kindern oder Jugendlichen, etwa durch Leistungsbewertungen, Nominierungen oder Abhängigkeiten im Trainingsalltag. Unklare Zuständigkeiten und fehlende Transparenz können das Risiko weiter erhöhen.

4. Präventionsmaßnahmen

Der Verein setzt auf eine umfassende Präventionsstrategie, die auf klaren Regeln, Qualifikation, Sensibilisierung und transparenter Kommunikation basiert. Alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex. Dieser definiert einen respektvollen Umgang, die Wahrung persönlicher Grenzen, den bewussten Umgang mit körperlicher Nähe, die Vermeidung von Einzelkontakten in geschlossenen Räumen sowie klare Regeln für die digitale Kommunikation. Im Rahmen der Personalauswahl wird für alle Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen ein erweitertes Führungszeugnis eingeholt, das alle 4 Jahre aktualisiert werden muss. Vor Aufnahme der Tätigkeit findet ein persönliches Gespräch zur Sensibilisierung für das Thema Schutz und Prävention statt. Der Verein bietet regelmäßig Schulungen und Fortbildungen (alle 2 Jahre) für Trainerinnen, Trainer und Betreuende an. Eltern werden durch Infomaterial und direkte Ansprache eingebunden. Kinder und Jugendliche werden altersgerecht über ihre Rechte, persönliche Grenzen und Hilfsangebote informiert.

5. Ansprechpersonen und Beschwerdestruktur

Die BTG benennt mindestens zwei geschulte Ansprechpersonen unterschiedlichen Geschlechts, die als vertrauliche Kontaktstellen für Mitglieder, Eltern und Mitarbeitende zur Verfügung stehen. Die aktuellen Kontaktdaten sind wie folgt:

Carla Wojtas, Höhestr. 30, 51399 Burscheid
Email: cwbur1@gmail.com ,Tel: 0151 19647876

Klaus Luther, Meisenweg 26, 51399 Burscheid
Email: k.luther@vurscheidertg.de  Tel: 0157 83862562

Anliegen und Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich vorgebracht werden. Die Ansprechpersonen behandeln alle Hinweise vertraulich und leiten die notwendigen Schritte gemäß dem Interventionsleitfaden ein.

6. Interventionsleitfaden

Bei einem Verdacht auf sexuelle oder interpersonelle Gewalt gilt der Grundsatz, Ruhe zu bewahren und die betroffene Person ernst zu nehmen. Eigene Ermittlungen oder Konfrontationen mit der beschuldigten Person sind zu vermeiden. Alle Hinweise werden sachlich dokumentiert. Die Ansprechpersonen informieren den Vorstand und ziehen bei Bedarf externe Fachstellen oder Behörden hinzu. Der Schutz der betroffenen Person hat oberste Priorität. Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um weitere Gefährdungen auszuschließen. Die detaillierte Vorgehensweise ist in Punkt 9 der ergänzenden Leitlinien zum Schutzkonzept beschrieben.

7. Zusammenarbeit mit Fachstellen

Der Verein arbeitet eng mit dem Landessportbund NRW, dem Kreissportbund Rhein Berg,  
dem Kinderschutzbund Rheinisch Bergischer Kreis e.V. für anonyme §8b Beratung, Bensberger Str.133, 51469 Bergisch Gladbach, Tel.:02202 39924 und dem Jugendamt Burscheid für Beratung und Meldung (§8a): Jugendhilfebüro Burscheid/Odenthal, Höhestr. 7, 51399  Burscheid, Telefon: 022202 / 30 – 6035 zusammen. Diese Fachstellen unterstützen bei der Prävention und beraten bei der fachlichen Einschätzung und Begleitung in Verdachts- und Krisenfällen.

8. Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Die BTG bekennt sich öffentlich zu seiner Verantwortung im Bereich des Schutzes vor Gewalt. Das Schutzkonzept ist auf der Website einsehbar und wird neuen Mitgliedern in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.

9. Evaluation und Weiterentwicklung

Das Schutzkonzept wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und weiterentwickelt. Rückmeldungen von Mitgliedern, Eltern und Mitarbeitenden werden in den Überarbeitungs-prozess einbezogen. Gesetzliche Änderungen und neue fachliche Empfehlungen werden berücksichtigt.

10. Verabschiedung

Dieses Schutzkonzept wurde durch den Vorstand des Vereins beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Alle im Verein tätigen Personen erkennen die Inhalte als verbindlich an und verpflichten sich zu deren Umsetzung.


Der Vorstand
im Mai 2026

Ergänzende Leitlinien zum Schutzkonzept der Burscheider TG 1867 e.V.

Prävention sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sportverein

Präambel

Unser Sportverein übernimmt Verantwortung für das Wohl aller Mitglieder, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Training, Wettkampf, Fahrten und Vereinsleben sollen sichere Räume sein. Diese Leitlinien ergänzen und konkretisieren das Schutzkonzept für typische Vereinssituationen.

1. Verhaltensgrundsätze im Trainingsbetrieb

  • Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuende gestalten Beziehungen professionell, respektvoll und transparent.
  • Nähe und Distanz werden bewusst und verantwortungsvoll gestaltet.
  • Körperkontakt erfolgt nur sportlich notwendig (z. B. Hilfestellung, Sicherung, Verletzungsversorgung) und wird angekündigt.
  • Persönliche Grenzen und Schamgrenzen werden respektiert.
  • Bevorzugung oder Sonderbeziehungen zu einzelnen Sportler*innen werden vermieden.

2. Schwimmunterricht

Aufsicht

  • Schwimmeinheiten werden von mindestens zwei verantwortlichen Personen begleitet
  • Zuständigkeiten und Aufsichtspflichten sind vor Beginn klar geregelt.

Umkleiden und Duschen

  • Übungsleitende betreten Umkleiden nur bei organisatorischer Notwendigkeit oder wenn Gefahr im Verzug ist.
  • Das Betreten wird angekündigt.
  • Trainer*innen nutzen möglichst getrennte Umkleiden.
  • Die Intimsphäre der Sportler*innen ist zu schützen.

Hilfestellungen im Wasser

  • Körperliche Hilfestellungen erfolgen ausschließlich trainingsbezogen und nachvollziehbar.
  • Hilfestellungen werden erklärt und angekündigt.

3. Fotos und Videos im Vereinskontext

  • Fotos/Videos werden nur für Vereinszwecke erstellt.
  • Einwilligungen und Datenschutzregelungen sind einzuhalten.
  • Keine Aufnahmen in Umkleiden, Duschen, Übernachtungsräumen oder anderen geschützten Bereichen.
  • Keine Veröffentlichung über private Accounts ohne Freigabe.
  • Vereinsinterne Medienverantwortung liegt beim Vorstand.

4. Fahrten zu Wettkämpfen, Turnieren und Veranstaltungen

  • Fahrgemeinschaften und Transporte werden transparent organisiert.
  • Eltern/Erziehungsberechtigte werden über Fahrten informiert.
  • Einzelbeförderungen mit nur einer Betreuungsperson und einem minderjährigen Mitglied werden möglichst vermieden.
  • Wenn unvermeidbar:
    – vorherige Information an Eltern und Vereinsverantwortliche
    – Transparenz über Strecke und Zeit
    – Erreichbarkeit sicherstellen
  • Übernachtungsregelungen bei Fahrten sind klar organisiert und transparent. Siehe Punkt 8.

5. Keine 1:1-Situationen

Grundsatz

  • Einzelgespräche oder Trainingssituationen bei denen eine 1:1 Situation zwischen Übungsleitenden und Minderjährigen entsteht, werden möglichst vermieden.

Konkret

  • Einzelgespräche finden in einsehbaren Bereichen statt.
  • Türen bleiben offen oder Räume bleiben zugänglich.
  • Einzeltrainings nur bei organisatorischer Notwendigkeit und transparenter Kommunikation.
  • Nachhilfetrainings oder Zusatzförderung werden offen kommuniziert.

6. Umkleidesituationen in der Sporthalle

  • Keine unnötige Anwesenheit von Trainer*innen in Umkleiden.
  • Gespräche über sportliche Inhalte möglichst außerhalb der Umkleide.
  • Schutzräume der Sportler*innen werden respektiert.

7. Digitale Kommunikation

  • Kommunikation erfolgt möglichst über offizielle Vereinskanäle oder Gruppenchats.
  • Keine private Einzelchats mit Minderjährigen
  • Kommunikation bleibt sachlich, transparent und trainingsbezogen.
  • Keine privaten Bild- oder Videoanfragen.

8. Übernachtungsaktionen / Vereinsfahrten

  • Schlafräume werden alters- und geschlechtergerecht organisiert
  • Nachtbesuche in Zimmern erfolgen nur bei notwendigem Anlass und möglichst im Mehr-Augen-Prinzip.
  • Betreuungspersonen schlafen grundsätzlich getrennt von Minderjährigen, Ausnahmefall: gemeinsame Übernachtungsaktionen in der BTG-Sporthalle, dort übernachten die Minderjährigen geschlechtergerecht getrennt nach Zonen, die Betreuer haben ihre eigene Zone.

9. Krisenintervention

  • Ruhe bewahren.
  • Zuhören & Glauben schenken.
  • Dem Gegenüber Zeit geben und Verständnis zeigen.
  • Sortieren eigener Bedürfnisse/Bedürfnisse anderer Beteiligter/Bedürfnisse Betroffener.
  • Eigene Gefühle klären, Grenzen erkennen und akzeptieren.
  • Eigene Rollenklarheit und Transparenz gegenüber dem was mit den Informationen passiert.
  • Keine Entscheidung über den Kopf der betroffenen Person hinweg treffen – aber Transparenz geben, dass die Information ggf. an entsprechende Personen weitergeben werden muss.
  • Nach Wünschen, Bedürfnissen und Lösungsideen des Gegenüber fragen.
  • Nächste Schritte besprechen. Nicht überstürzt handeln und nichts versprechen, was man anschließend nicht halten kann.
  • Vereinsinternes Vorgehen gemäß vereinsspezifischem Schutzkonzept berücksichtigen.

10. Verbindlichkeit

Diese Leitlinien gelten für alle Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Betreuenden, Ehrenamtlichen und Funktionsträger*innen des Vereins und sind verbindlicher Bestandteil des Schutzkonzepts.

Stand Mai 2026

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