BTG-Schutzkonzept Prävention sexueller und interpersoneller Gewalt im Sport
1. Einleitung und Selbstverständnis
Die Burscheider TG (BTG) verpflichtet sich, ein sicheres, respektvolles und gewaltfreies Umfeld für alle Mitglieder zu schaffen. Besonderer Schutz gilt Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen. Der Verein übernimmt Verantwortung für die Prävention, Früherkennung und angemessene Intervention bei jeglicher Form von sexueller, körperlicher, psychischer oder verbaler Gewalt sowie bei Machtmissbrauch und Diskriminierung. Dieses Schutzkonzept bildet die verbindliche Grundlage für das Handeln aller im Verein tätigen Personen.
2. Geltungsbereich
Dieses Schutzkonzept gilt für alle Mitglieder des Vereins, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Funktion. Es umfasst insbesondere Trainerinnen und Trainer, Übungsleitende, Betreuende, Vorstandsmitglieder, Ehrenamtliche, Honorarkräfte, externe Dienstleister sowie Eltern und Erziehungsberechtigte, sofern sie im Vereinskontext tätig sind oder daran teilnehmen.
3. Risikoanalyse
Die BTG hat typische Risikobereiche identifiziert, in denen es zu Grenzverletzungen oder Gewalt kommen kann. Dazu zählen insbesondere Umkleiden, Duschen, Vereinsfahrten, Trainingslager, Übernachtungen, Einzeltrainings sowie die digitale Kommunikation über Messenger-Dienste und soziale Medien. Ein besonderes Risiko besteht durch bestehende Machtgefälle zwischen Trainerinnen und Trainern und den betreuten Kindern oder Jugendlichen, etwa durch Leistungsbewertungen, Nominierungen oder Abhängigkeiten im Trainingsalltag. Unklare Zuständigkeiten und fehlende Transparenz können das Risiko weiter erhöhen.
4. Präventionsmaßnahmen
Der Verein setzt auf eine umfassende Präventionsstrategie, die auf klaren Regeln, Qualifikation, Sensibilisierung und transparenter Kommunikation basiert. Alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex. Dieser definiert einen respektvollen Umgang, die Wahrung persönlicher Grenzen, den bewussten Umgang mit körperlicher Nähe, die Vermeidung von Einzelkontakten in geschlossenen Räumen sowie klare Regeln für die digitale Kommunikation. Im Rahmen der Personalauswahl wird für alle Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen ein erweitertes Führungszeugnis eingeholt, das alle 4 Jahre aktualisiert warden muß. Vor Aufnahme der Tätigkeit findet ein persönliches Gespräch zur Sensibilisierung für das Thema Schutz und Prävention statt. Der Verein bietet regelmäßig Schulungen und Fortbildungen für Trainerinnen, Trainer und Betreuende an. Eltern werden durch Infomaterial und direkte Ansprache eingebunden. Kinder und Jugendliche werden altersgerecht über ihre Rechte, persönliche Grenzen und Hilfsangebote informiert.
5. Ansprechpersonen und Beschwerdestruktur
Die BTG benennt mindestens zwei geschulte Ansprechpersonen unterschiedlichen Geschlechts, die als vertrauliche Kontaktstellen für Mitglieder, Eltern und Mitarbeitende zur Verfügung stehen. Die Kontaktdaten sind im Vereinsheim, auf der Website und in Informationsmaterialien sichtbar veröffentlicht. Anliegen und Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich vorgebracht werden. Die Ansprechpersonen behandeln alle Hinweise vertraulich und leiten die notwendigen Schritte gemäß dem Interventionsleitfaden ein.
6. Interventionsleitfaden
Bei einem Verdacht auf sexuelle oder interpersonelle Gewalt gilt der Grundsatz, Ruhe zu bewahren und die betroffene Person ernst zu nehmen. Eigene Ermittlungen oder Konfrontationen mit der beschuldigten Person sind zu vermeiden. Alle Hinweise werden sachlich dokumentiert. Die Ansprechpersonen informieren den Vorstand und ziehen bei Bedarf externe Fachstellen oder Behörden hinzu. Der Schutz der betroffenen Person hat oberste Priorität. Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um weitere Gefährdungen auszuschließen.
7. Zusammenarbeit mit Fachstellen
Der Verein arbeitet eng mit dem zuständigen Landessportbund, dem Kreissportbund Rhein Berg, lokalen Beratungsstellen, dem Burscheider Kinderschutzbund und dem Jugendamt zusammen. Diese Fachstellen unterstützen bei der Prävention und beraten bei der fachlichen Einschätzung und Begleitung in Verdachts- und Krisenfällen.
8. Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Die BTG bekennt sich öffentlich zu seiner Verantwortung im Bereich des Schutzes vor Gewalt. Das Schutzkonzept ist auf der Website einsehbar und wird neuen Mitgliedern in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.
9. Evaluation und Weiterentwicklung
Das Schutzkonzept wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und weiterentwickelt. Rückmeldungen von Mitgliedern, Eltern und Mitarbeitenden werden in den Überarbeitungsprozess einbezogen. Gesetzliche Änderungen und neue fachliche Empfehlungen werden berücksichtigt.
10. Verabschiedung
Dieses Schutzkonzept wurde durch den Vorstand des Vereins beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Alle im Verein tätigen Personen erkennen die Inhalte als verbindlich an und verpflichten sich zu deren Umsetzung.
